§1. Allgemeines:
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann gültig, wenn eine Beauftragung, Anfertigung oder Umsetzung eines Tattoos bei Nico Tattoo stattfindet. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung.
2. Nico Tattoo verfügt über keine geregelten Öffnungszeiten, lediglich nur terminlich vereinbarte Tattoos.
§2. Vertragsschluss:
1. Der Vertrag ist zwischen Tätowierer und Kunde.
2. Vertrag kommt zustande, wenn ein schriftlicher Auftrag des Kunden (zum Beispiel über Instagram-Nachrichten oder das Kontaktformular auf der Website) vom Tätowierer angenommen wird und eine Anzahlung vom Kunden getätigt wird.
3. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.
4. Der Tätowierer behält sich vor, Aufträge und Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Dies kann zurückgeführt werden auf moralische oder ethische Unstimmigkeiten bei den Motivwünschen.
§3. Terminbedingungen:
1. Nur volljährige Personen werden tätowiert. Auch keine Minderjährigen in Begleitung und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
2. Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht.
3. Die Tätowierung steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Kundens keine Ausschlussgründe vorliegen, die der fachgerechten Ausführung der Tätowierung entgegenstehen. Ausschlussgründe sind insbesondere aber nicht abschließend:
a. Alkohol- oder anderweitigen Drogenkonsum 48 Stunden vor Terminbeginn,
b. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung auschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes, Hepatitis, HIV oder Epilepsie
c. das Vorhandensein bekannter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier- und Hygienemitteln,
d. die Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin,
e. ein unzumutbarer Hygienezustand des Kunden,
f. das Erkennenlassen oder der Anschein einer Verhaltensweise oder Gesinnung, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen
g. das Verweigern der schriftlichen Einwilligung in eine Körperverletzung.
4. Der Kunde verpflichtet sich, den Tätowierer über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und ihm bekannte Ausschlussgründe nach §3. 3. vorab in Kenntnis zu setzen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Durchführung der Tätowierung zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Er verpflichtet sich ferner, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.
6. Die Tätowierung wird unter penibler Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.
7. Der Tätowierer klärt den Kunden über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Weiterhin stehen alle Informationen auf der Website unter dem Reiter „Pflege“ zur Verfügung. Zusätzlich bestätigt der Kunde, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.
§4. Termine:
1. Tätowierungen erfolgen grundsätzlich nur nach terminlicher Vereinbarung. Walk-In-Days, Kleinsttätowierungen, Messeauftritte, Cover-Ups und Touch-Ups sind hiervon unberührt.
2. Der Kunde leistet bei Vertragsschluss eine Anzahlung von € 50,- je Sitzung.
3. Die Anzahlung ist dem Kunden zurückzuerstatten, sofern
a. er die Beauftragung innerhalb der ersten 14 Tage telefonisch, schriftlich oder persönlich widerruft und dem beauftragten Tätowierer noch keine Arbeit entstanden ist,
b. er mindestens 7 Werktage vor dem ersten Termin telefonisch oder persönlich absagt, kein Ersatztermin vereinbart wird und dem beauftragten Tätowierer noch keine Arbeit entstanden ist,
c. eine Absage des ersten Termins durch den Kunden erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat,
d. eine Absage des ersten Termins durch den Tätowierer erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
4. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald
a. der beauftragte Tätowierer mit dem Anfertigen einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat,
b. die erste von einer oder mehreren vereinbarten Sitzungen durch Tätowieren begonnen wurde.
5. Eine Rückzahlung der Anzahlung nach §4. 3. erfolgt in Form eines Tattoo-Gutscheins in gleicher Höhe der geleisteten Anzahlungen. Eine Rückzahlung der Anzahlung in bar ist ausgeschlossen.
6. Die geleisteten Anzahlungen werden nach Durchführung der Tätowierung mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Ist Ratenzahlung oder eine Gesamtpreiszahlung nach dem letzten Termin vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Anzahlung mit dem Honorar, das für den letzten Termin zu leisten ist.
7. Wird eine Terminverschiebung durch den Kunden mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin veranlasst, und wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein Ersatztermin vereinbart, so wird die geleistete Anzahlung für den ursprünglichen Termin nach Durchführung der Tätowierung dennoch mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Findet ein Ersatztermin erst 12 Monate oder später statt, wird die Anzahlung des ursprünglichen Termins nicht mit dem Gesamtpreis verrechnet.
8. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (§4. 3. c.), nicht zu Stande, besteht ein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins.
9. In den übrigen Fällen der Terminabsage oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Anzahlung verfällt.
10.Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zu Stande, so liegt die Vergabe eines Ersatztermins allein im Ermessen des Tätowierers.
11.Kommt ein Termin durch Absage des Tätowierers und aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (§4. 3. d.), nicht zu Stande, wird ein Ersatztermin zum frühestmöglichen Zeitpunkt vereinbart.
12.Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Ersatzterminvergabe.
13.Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der Kunde sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im Nachleistungszeitraum.
14.Liegt ein Ausschlussgrund nach §3. 3. vor oder wird bekannt, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden, die dieser zu vertreten hat.
15.Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.
§5. Zahlung und Preise:
1. Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den Kunden und seine Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des Kunden und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht möglich.
2. Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt.
3. Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind aufgrund des Aufwands und der Komplexität teurer als solche Tätowierungen auf untätowierter Haut.
4. Der Tattoopreis beinhaltet auch individuelle Vorarbeiten des Tätowierers. Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend:
a. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung des Kunden,
b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Körperpositionierung,
c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige Anbringen des Entwurfs,
d. die Vorbereitung der Körperstelle.
5. Die Bezahlung erfolgt in bar, per PayPal-Überweisung oder per Banküberweisung und in voller Höhe nach Beenden der Leistung.
6. Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht. Über die Notwendigkeit entscheidet der Tätowierer. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, – umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstichtermine bezahlt und durch Terminkaution besichert werden. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei am ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des Kunden ergibt.
7. Wünscht ein Kunde wiederholt das Anfertigen eines neuen Entwurfs, obwohl die übermittelten Entwürfe des Tätowierers den Wünschen und Vorgaben des Kunden bei Vertragsschluss gerecht geworden sind, behält sich der Tätowierer das Recht vor, weitere Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen.
8. Bricht ein Kunde die Durchführung der Tätowierung aus Gründen, die er zu vertreten hat, vor der Hälfte der Sitzungsdauer ab, behält sich der Tätowierer das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 100,- zu verlangen.
§6. Tattoopflege:
1. Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines Tattoos informiert. Er wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.
2. Der Kunde ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend beim Tätowierer vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu konsultieren.
3. Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt dem Kunden.
4. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar.
§7. Datenschutz, Nutzungsrechte:
1. Nico Tattoo erhebt für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.
2. Der Kunde wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.
3. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.
4. Der Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn der Tätowierer diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
5. Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen.
6. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden auf Wunsch einsehbar.
§8. Haftungsausschluss:
1. Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Tätowierer und Kunden.
2. Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der Kunde vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.
3. Der Tätowierer arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Er verwendet nur professionelle, sterililisierte Tätowierinstrumente, sterilisiertes Tätowierzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Er benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß RAPEX-Liste. Er legt größtmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch des Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des Kunden und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.
4. Die Haftung des Tätowierers für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen.
5. Der Tätowierer, sein Vertreter oder Gehilfe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
6. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach §3. vorgelegen haben, über die der Tätowierer nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
7. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.
8. Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht hervorsehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.
9. Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreißer, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
10.Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch den Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
11.Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
12.Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkhaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.
Stand vom 09.12.2022
Nico Tattoo
Ackerstraße 51
40233 Düsseldorf
Mail: kontakt@nicotattoo.de